Die Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte aus Linden sprechen weiterhin Abmahnungen wegen dem unerlaubten Down- und Upload des Musikwerkes
"Berlin City Girl" der Künstlergruppe "Culcha Candela" aus.
Ohne die Zustimmung der Urheber (die Herren sind in den Abmahnschreiben allesamt namentlich aufgeführt) soll der Titel in einer Tauschbörse heruntergeladen und dadurch gleichzeitig Dritten zugänglich gemacht worden sein. Häufig wird auf den Download eines ganzen
"Chart Containers" abgestellt. In einem solchen Fall besteht nach unserer Erfahrung das Risiko von
Folgeabmahnungen.
Die Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erstattung der Anwaltskosten sowie Schadensersatz. Die Zahlungsansprüche sollen dabei durch einen pauschalen Vergleichsbetrag abgegolten werden.
In der verwendeten Fassung stellt die Unterlassungserklärung nach unserer Ansicht ein Schuldanerkenntnis dar. Damit verbunden ist folglich die Anerkennung der Rechtsverletzung und des bezeichneten Zahlungsanspruch. Dies ist insbesondere in Chart-Container-Fällen problematisch. Gerade bei Culcha Candela-Titeln erleben wir oftmals, dass sowohl die Urheber (wie im vorliegenden Fall) als auch die Firma Styleheads GmbH als Tonträgerhersteller Abmahnungen an denselben Titeln aussprechen lassen. Schließlich ist auch die Höhe der Zahlungsforderung nach unserer Rechtsauffassung zu bezweifeln. Zumindest bei Erstverstößen dürfte §97a Abs.2 UrhG anwendbar sein, wonach die
Kosten einer Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen
auf EUR 100 reduziert sind.
Wenn auch Sie eine
Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke
von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe erhalten haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.