Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Rixen und Zerbe

Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Rixen und Zerbe

Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte mahnen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ab

Die Lindener Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe spricht für Anis Mohamend Ferchichi alias Bushido sowie dessen Plattenlabel Erstguterjunge GmbH Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke aus.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Höhe der Forderungen:

  • Einzeltitel: EUR 350
  • Musikalbum/Soundtrack: EUR 700

Besonderheiten:

Von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe abgemahnte Titel sind häufig Bestandteil von Samplern wie der Bravo Hits oder German Top 100 Single Charts. In diesen Fällen können Abmahnungen anderer Kanzleien bzw. Rechteinhaber nicht ausgeschlossen werden.

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Im Auftrag von Anis Mohamed Ferchichi alias Bushido sprechen die Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen aus. Unter anderem soll der Titel

"23 (Bushido & Sido) feat. Peter Maffay - Erwachsen sein"

in einem Filesharing-Netzwerk zum Download angeboten worden sein. Das Werk ist unter anderem Bestandteil aktueller German Top 100 Single Chart Container. Dieser Sampler sei über den Internetanschluss des Abgemahnten heruntergeladen und dadurch automatisch für Dritte verfügbar gemacht worden sein, wie aus der Abmahnung der Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte hervorgeht.

Die Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte aus Linden versenden weiterhin im Auftrag von Hanno Graf und weiteren Mitgliedern der Künstlergruppe "Culcha Candela" urheberrechtliche Abmahnungen wegen dem illegalen Up- und Download des Musikwerkes

"Berlin City Girl".

Im Auftrag von Anis Mohamed Ferchichi sprechen die Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte aus Linden Abmahnungen wegen dem unerlaubten Download des urheberrechtlich geschützten Musikalbums

"Kay One - Prince of Belvedair"

aus. Der Vorwurf: ohne die erforderliche Zustimmung sollen die Tonaufnahmen in einer Tauschbörse heruntergeladen und dadurch gleichzeitig wieder anderen Nutzern zum Download bereitgestellt worden sein.

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