Hilfe bei Abmahnung BAEK LAW Anwaltskanzlei - Hitmix Music Agentur - "So ein schöner Tag"

Geschrieben von  RA Jorma Hein Montag, den 20. Juni 2011 um 10:47 Uhr

Aktuell beobachten wir wieder Abmahnungen der BAEK LAW Anwaltskanzlei im Auftrag der Hitmix Music Agentur, Inhaber Herr Erich Öxler, Lauingen. In den Schreiben mit dem Betreff "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung" wird den Betroffenen vorgeworfen, über ihren Internetanschluss den geschützten Tonträger "Karnevals Power Party (Präsentiert von Mickie Krause)" zum Herunterladen angeboten zu haben. Auf diesem Tonträger ist der Titel

"Tim Toupet - So ein schöner Tag"

enthalten, an dem die Hitmix Music Agentur offenbar die Tonträgerherstellerrechte innehat. Unklar bleibt für uns auch nach mehrfacher Lektüre des Schreibens, ob die Hitmix Music Agentur an sämtlichen auf dem Tonträger enthaltenen Titeln oder nur der bezeichneten Aufnahme Rechte innehat. In den Schreiben ist mehrfach von einem "Tonträger" die Rede, wobei es sich in der Regel um eine CD handelt. In einer Tauschbörse werden allerdings Tonaufnahmen in Form von mp3-Dateien angeboten und heruntergeladen. Insoweit verwundert es, dass die BAEK LAW Rechtsanwälte die Vernichtung des Tonträgers fordern. Ein solcher Anspruch kann beim Verbreiten von sog. Raubpressungen bestehen, passt aber nach unserem Verständnis nicht zu der hier in Rede stehenden Rechtsverletzung. Schließlich wird in der Unterlassungserklärung nur auf das Werk "So ein schöner Tag" Bezug genommen, nicht dagegen auf weitere Tonaufnahmen. Desweiteren "glänzt" das Abmahnschreiben mit erhellenden Aussagen wie "gegen den Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung steht unserer Mandantschaft ein Schadensersatzanspruch aus §97 Abs.2 UrhG gegen denjenigen zu, der die Urheberrechtsverletzung vorsätzlich oder fahrlässig begangen hat". In der Sache sicherlich zutreffend, in der Formulierung jedenfalls ungewohnt.

Die Rechtsverletzung soll durch die einschlägig bekannte Evidenzia GmbH & Co. KG dokumentiert worden sein. Bemerkenswert ist aus unserer Sicht der Hinweis, Verwechslungen, Irrtümer und sonstige Fehler bei der Ermittlung der Person des Anschlussinhabers seien auszuschließen.

Die BAEK LAW Rechtsanwälte fordern im Interesse einer einvernehmlichen außergerichtlichen Beendigung der Angelegenheit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Zahlung eines Betrages von EUR 350. Dieser Betrag soll nicht verhandelbar sein. Aus Kulanz sei der Schadenersatz dabei auf "nur" EUR 250 festgesetzt worden. Die insgesamt erstattungsfähige Summe soll inklusive Anwaltskosten EUR 1.037,02 betragen - wohlgemerkt für einen einzelnen Titel! Die BAEK LAW Rechtsanwälte behalten sich für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes vor, ihrer Mandatschaft die gerichtliche Geltendmachung dieser Forderung zu empfehlen.

Weder die Original-Unterlassungserklärung noch die Vereinbarung über die Zahlung des geforderten Ersatzbetrages sollten unserer Ansicht unterzeichnet werden. Dabei handelt es sich faktisch um ein Schuldanerkenntnis. Ein mit Filesharing-Abmahnungen vertrauter Rechtsanwalt kann für Sie prüfen, welche Ansprüche im Einzelnen tatsächlich bestehen. Oftmals kann der Unterlassungsanspruch auch durch die Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung erfüllt werden, mit der Ihre Rechte so weit wie möglich geschützt werden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der BAEK LAW Anwaltskanzlei erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
Sofort-Kontakt unter 06421 / 30 97 88 0
Sofort-Kontakt 06421 3097 88-0 06421 3097 88-99 E-Mail senden