Aktuell beobachten wir wieder Abmahnungen der BAEK LAW Anwaltskanzlei im Auftrag der Hitmix Music Agentur, Inhaber Herr Erich Öxler, Lauingen. In den Schreiben mit dem Betreff "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung" wird den Betroffenen vorgeworfen, über ihren Internetanschluss den geschützten Tonträger "Karnevals Power Party (Präsentiert von Mickie Krause)" zum Herunterladen angeboten zu haben. Auf diesem Tonträger ist der Titel
"Tim Toupet - So ein schöner Tag"
enthalten, an dem die Hitmix Music Agentur offenbar die Tonträgerherstellerrechte innehat. Unklar bleibt für uns auch nach mehrfacher Lektüre des Schreibens, ob die Hitmix Music Agentur an sämtlichen auf dem Tonträger enthaltenen Titeln oder nur der bezeichneten Aufnahme Rechte innehat. In den Schreiben ist mehrfach von einem "Tonträger" die Rede, wobei es sich in der Regel um eine CD handelt. In einer Tauschbörse werden allerdings Tonaufnahmen in Form von mp3-Dateien angeboten und heruntergeladen. Insoweit verwundert es, dass die BAEK LAW Rechtsanwälte die Vernichtung des Tonträgers fordern. Ein solcher Anspruch kann beim Verbreiten von sog. Raubpressungen bestehen, passt aber nach unserem Verständnis nicht zu der hier in Rede stehenden Rechtsverletzung. Schließlich wird in der Unterlassungserklärung nur auf das Werk "So ein schöner Tag" Bezug genommen, nicht dagegen auf weitere Tonaufnahmen. Desweiteren "glänzt" das Abmahnschreiben mit erhellenden Aussagen wie "gegen den Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung steht unserer Mandantschaft ein Schadensersatzanspruch aus §97 Abs.2 UrhG gegen denjenigen zu, der die Urheberrechtsverletzung vorsätzlich oder fahrlässig begangen hat". In der Sache sicherlich zutreffend, in der Formulierung jedenfalls ungewohnt.