Nach einigen Ausführungen zur Rechtslage, insbesondere der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für die streitgegenständliche Rechtsverletzung, machen die BAEK LAW Rechtsanwälte Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung geltend. Gefordert wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages von EUR 350. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung liegt dem Abmahnschreiben bei. Nach unserer Ansicht handelt es sich dabei faktisch um ein Schuldanerkenntnis.
Wie in vergleichbaren Fällen auch, sind die hierfür gesetzten Fristen vergleichsweise knapp. Viele Abgemahnte fühlen sich dadurch unter Druck gesetzt und neigen dazu, mit der abmahnenden Kanzlei Kontakt aufzunehmen, um die Angelegenheit zu klären. Wir raten von einer selbständigen Kontaktaufnahme mit der Gegenseite generell ab. Oft führen derartige unüberlegte Unternehmungen dazu, dass das Verhandlungsergebnis später erschwert wird.
Dennoch sollte zeitnah auf eine Abmahnung der BAEK LAW Rechtsnwälte reagiert werden. Hier bietet es sich an, Ihren Fall durch einen fachkundigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Nicht immer sind die geltend gemachten Ansprüche im vollen Umfang berechtigt. Oftmals lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte auch eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen.
Haben auch Sie eine Abmahnung der BAEK LAW Rechtsanwälte erhalten? Als Betroffener können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung mit Abmahnungen wegen illegalen Downloads und helfen auch Ihnen gerne weiter.

