Rechtsanwälte Arnold Ruess

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Aktuell beobachten wir Abmahnungen der Kanzlei Arnold Ruess Rechtsanwälte im Auftrag der Sony Computer Entertainment Europe Ltd.

Konkret geht es um die Einfuhr und/oder den Vertrieb von sogenannten "Jailbreak"- oder "PS3-Breaker"-Sticks, mit deren Hilfe sich die Kopierschutzmechanismen der Sony Playstation 3 umgehen lassen.

Vor kurzem berichteten wir erstmals über urheberrechtliche Abmahnungen der Arnold Ruess Rechtsanwälte im Auftrag der Sony Computer Entertainment Europe Ltd. (SCEE). Gegenstand ist die Einfuhr spezieller Hardware, mit deren Hilfe sich die Kopierschutzmechanismen der Sony Playstation 3 umgehen lassen. Konkret handelt es sich um sog. "Jailbreak"-Sticks. Diese werden zumeist aus China importiert, in einigen Fällen werden die Sendungen vom Zoll beschlagnahmt. Unter Umständen erhalten die Besteller im Anschluss eine Abmahnung der Kanzlei Arnold Ruess.

In rechtlicher Hinsicht sind zwei Aspekte zu beachten. Zum einen nutzt die verwendete Software ohne entsprechende Lizenz Programmbibliotheken der SCEE. Diese können nach §69a UrhG rechtlichen Schutz genießen.

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