Hilfe bei Zahlungsaufforderung KSP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - dapd nachrichten GmbH - "Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite"

Geschrieben von  RAin Albina Bechthold Montag, den 26. September 2011 um 12:01 Uhr

Über Zahlungsaufforderungen der KSP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH haben wir bereits mehrfach berichtet. Aktuell beobachten wir entsprechende Schreiben auch im Auftrag der in Berlin ansässigen dapd nachrichten GmbH. Gegenstand sind auch hier vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen durch die Verwendung von "URLs Texten". Auf ihrer Webseite sollen die Betroffenen Presseartikel verwendet und dadurch die dapd nachrichten GmbH in ihren Rechten verletzt haben.


Bedauerlicherweise werden weder zur Qualität dieser Rechtsverletzung noch zur Aktivlegitimation, d.h. der Urheberschaft der dapd nachrichten GmbH, weitere Ausführungen gemacht.

Die KSP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert je nach Umfang der vermeintlichen Rechtsverletzung Schadensersatz. Die Forderung beträgt oftmals mehrere hundert Euro. In einem uns aktuell vorliegenden Fall werden über EUR 750 verlangt.

Wir raten allen Betroffenen, die Angelegenheit von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Keinesfalls sollte der geforderte Betrag vorschnell überwiesen werden. Angesichts der Fristen in den Schreiben der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sollten Sie aber umgehend reagieren.

Haben auch Sie eine Zahlungsaufforderung der KSP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten? Das Team von haftungsrecht.com bietet Ihnen professionelle und schnelle Hilfe.

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