Aktuell beobachten wir Zahlungsaufforderungen der H&P Prof. Dr. Holzhauser & Partner Rechtsanwälte Schweiz AG über EUR 299. Die betroffenen hatten in der Vergangenheit eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Tonaufnahmen erhalten, den geforderten Vergleichsbetrag aber nicht bezahlt. Die Forderung ist zwischenzeitlich an die für Abmahnungen im Bereich Filesharing hinreichend bekannte DigiRights Administration GmbH abgetreten wurden.
In deren Auftrag fordert nun die H&P Prof. Dr. Holzhauser & Partner Rechtsanwälte Schweiz AG die Zahlung von EUR 299, hat also offensichtlich die Inkassotätigkeit für die Firma DigiRights übernommen. In den uns bekannten Fällen ist das wohl das Stuttgarter Büro der Kanzlei zuständig.
Offensichtlich sind die ursprünglich mit der Abmahnung beauftragten Kanzleien nicht gewillt oder in der Lage, die Zahlungsforderungen selbst umgehend gerichtlich durchzusetzen.
Ob die H&P Prof. Dr. Holzhauser & Partner Rechtsanwälte Schweiz AG diesen Weg einschlägt oder eventuell Mahnbescheide beantragt, lässt sich derzeit noch nicht sagen. In jedem Fall sollten die Schreiben ernst genommen werden, um negativen Konsequenzen vorzubeugen. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe.
Haben auch Sie eine Zahlungsaufforderung der H&P Prof. Dr. Holzhauser & Partner Rechtsanwälte Schweiz AG erhalten? Als Betroffener können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung mit Abmahnungen wegen illegalen Downloads und helfen auch Ihnen gerne weiter.