Die Urheberrechte für ein Foto/Bild liegen grundsätzlich beim Fotografen/Künstler. Die Nutzung eines Bildes ohne Lizenz stellt daher regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Verfolgung dieser Rechte kann der Urheber auf eine Gesellschaft wie Getty Images übertragen.
Nach § 97 UrhG kann der Fotograf/Künstler einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz gegen den Verwender geltend machen. Der Schadensersatz errechnet sich nach den Grundsätzen der „Lizenzanalogie“ danach, in welcher Höhe bei freien Vertragsverhandlungen eine übliche Lizenzgebühr anfallen würde. Zu zahlen ist also eine angemessene Lizenzgebühr.
Die von Getty Images geforderten Rechnungsbeträge sind in vielen Fällen weit überhöht und sollten keinesfalls ohne weitere rechtliche Beratung gezahlt werden. Es besteht die Gefahr, dass Sie durch diese Zahlung etwaige Ansprüche anerkennen und sich weitergehende Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden.
Sollten auch Sie eine Rechnung von Getty Images erhalten haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir vertreten Ihre Interessen nachhaltig und können helfen, die geforderte Lizenzgebühr deutlich zu senken.

