Aktuell beobachten wir, dass die Kanzlei FPS Rechtsanwälte (Fritze Wicke Seelig Partnerschaft von Rechtsanwälten) gegen den unautorisierten Vertrieb von "Windows"-Software des Herstellers Microsoft Corporation vorgeht. Gerade beim Vertrieb von gebrauchter Software kommt es häufig zu Rechtsverletzungen, etwa wenn erforderliche Lizenzen nicht vorhanden sind und/oder die Rechtekette des Verkäufers nicht lückenlos nachgewiesen werden kann.
Die
FPS Rechtsanwälte machen urheberrechtliche Unterlassungsansprüche geltend und fordern die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten. Je nach Umfang und Intensität des Verstoßes können die Forderungen deutlich über EUR 1.000 liegen.
Angesichts der rechtlichen und finanziellen Risiken empfehlen wir, in einer solchen Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Forderungen der FPS Rechtsanwälte sollten nicht ohne vorherige Prüfung des Sachverhalts erfüllt werden.
Haben auch Sie eine
Abmahnung der FPS Rechtsanwälte erhalten? Gerne können Sie sich bei uns über das weitere Vorgehen informieren.