Abmahnung wegen Filesharing: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beantragt Mahnbescheide im Auftrag der Herren Kindervater und Bülles - EUR 599,07 Forderung!

Geschrieben von  RA Jorma Hein Freitag, den 17. Juni 2011 um 13:06 Uhr

Aktuell beobachten wir, dass die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gerichtliche Mahnbescheide beantragt, um die Ersatzforderungen aus urheberrechtlichen Abmahnungen durchzusetzen. Die Fareds Rechtsanwälte vertreten unter anderem Jens Kindervater und Frank Bülles; über entsprechende Abmahnungen haben wir bereits berichtet. In dem konkreten Fall hatte der Betroffene die Abmahnung schlicht ignoriert.

Wir betonen stets, dass eine urheberrechtlichen Abmahnung - sei es durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder einer anderen Kanzlei - mit der nötigen Ernsthaftigkeit behandelt werden muss. Dies bedeutet insbesondere, dass die gesetzten Fristen beachtet werden sollten.

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.

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