Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Styleheads GmbH - "Flo Mega - Zurück"

Geschrieben von  RA Philipp Achilles Montag, den 16. Januar 2012 um 16:46 Uhr

Aktuell spricht die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung der geschützten Tonaufnahme

"Flo Mega - Zurück"

aus. Die Fareds Rechtsanwälte vertreten dabei die Styleheads GmbH. In der Vergangenheit hat die Kanzlei Nümann + Lang zahlreiche Abmahnungen im Auftrag der Firma Styleheads versendet. Ob nunmehr beide Kanzleien parallel agieren oder die FAREDS Rechtsanwälte allein beauftragt ist, bleibt abzuwarten.

In den Abmahnschreiben werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erstattung der Anwaltskosten sowie Schadensersatz gefordert. Durch einen Vergleichsbetrag von EUR 450 sollen die Zahlungsansprüche pauschal erledigt werden.

Abmahnung von FAREDS erhalten?

Viele Betroffene, insbesondere wenn sie erstmalig mit einer solchen Angelegenheit konfrontiert werden, sind sich über das richtige Vorgehen unschlüssig. Wir raten zunächst von einer selbstständigen Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei ab. Solche Einigungsversuche können unter Umständen schief gehen. Um eine möglicherweise günstige Ausgangsposition nicht zu gefährden sollte auch weder vorschnell eine Zahlung vorgenommen noch die Original-Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Beides kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Wenden Sie sich stattdessen an einen auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen kompetenten Rechtsanwalt. Dieser kann für Sie prüfen, welche Ansprüche im Einzelnen bestehen und gegebenenfalls eine abgeänderte Unterlassungserklärung entwerfen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte erhalten haben, so können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Wir stehen Ihnen mit unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich Filesharing-Abmahnungen zur Seite.

Sofort-Kontakt unter 06421 / 30 97 88 0
Sofort-Kontakt 06421 3097 88-0 06421 3097 88-99 E-Mail senden