Auch die in Hamburg ansässige Kanzlei Fareds spricht Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen aus. Zu den von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertretenen Rechteinhabern zählen Unternehmen aus der Filmbranche, wie die MIG Film GmbH oder die Kinostar Theater GmbH, aber auch musikalische Urheber, beispielsweise Alex Komlew, Christian Königseder oder Jens Kindervater.
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Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt derzeit für die Fort Knox Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Titel
"Gigolo"
der Interpreten: Anders/Fahrenkrog ab. Ohne die Zustimmung der Fort Knox Entertainment GmbH soll die Tonaufnahme in einem peer-to-peer-Netzwerk anderen Teilnehmern zum Herunterladen bereitgestellt worden sein. Ein solches "öffentlich zugänglich machen" im Sinne von §19a UrhG liegt aufgrund der Funktionsweise einschlägiger Tauschbörsen in der Regel bereits im Download selbst.
Aktuell beobachten wir, dass die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gerichtliche Mahnbescheide beantragt, um die Ersatzforderungen aus urheberrechtlichen Abmahnungen durchzusetzen. Die Fareds Rechtsanwälte vertreten unter anderem Jens Kindervater und Frank Bülles; über entsprechende Abmahnungen haben wir bereits berichtet. In dem konkreten Fall hatte der Betroffene die Abmahnung schlicht ignoriert.
Wir betonen stets, dass eine urheberrechtlichen Abmahnung - sei es durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder einer anderen Kanzlei - mit der nötigen Ernsthaftigkeit behandelt werden muss. Dies bedeutet insbesondere, dass die gesetzten Fristen beachtet werden sollten.
Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH spricht aktuell Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung des Musikwerkes
"Ell & Nikki - Running Scared"
aus. Mit diesem Titel konnte das Duo aus Aserbaidschan den diesjährigen Eurovision Song Contest für sich entscheiden. Die Fareds Rechtsanwälte vertreten die schwedischen Songwriter Sandra Bjurmann und Stefan Örn, die Musik und Text des Titels geschaffen haben.