Abmahnung Diesselhorst Bente von Lojewski Rechtsanwälte - Tele München Fernseh GmbH - „New Moon“

Geschrieben von  RAin Albina Bechthold Montag, den 01. März 2010 um 01:00 Uhr

Die Kanzlei Diesselhorst Bente von Lojewski mit Sitz in Berlin geht aktuell im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH gegen die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in Filesharing-Netzwerken vor. Betroffen sind Anschlussinhaber, denen vorgeworfen wird, das Filmwerk

"New Moon - Biss zur Mittagsstunde"

in Tauschbörsen wie "BitTorrent" oder "eMule" ohne Zustimmung der Rechteinhaberin einer Vielzahl anderer Nutzer zum Download bereitgestellt und damit gegen §§16, 19a UrhG verstoßen zu haben.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird der betroffene Anschlussinhaber zur Unterzeichnung einer beigefügten Vergleichsannahmeerklärung aufgefordert. Die geltend gemachten Urheberrechtsverletzungen sollen danach durch einen pauschalen Betrag von EUR 806 abgegolten werden.

In diesem Zusammenhang ist jedoch immer zu beachten, dass es sich bei der Störerhaftung des Anschlussinhabers nicht um eine bloße Gefährdungshaftung handelt. Der Anschlussinhaber hat selbstverständlich die Möglichkeit, sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, zu entlasten und die behauptete Verletzungshandlung abzuwehren.

Nicht auf das Anschreiben zu reagieren und es beiseite zu legen, in der Hoffnung, dass sich die Angelegenheit von selbst erledigt, ist keine Alternative. Auch sollten Sie davon absehen, sich persönlich oder durch einen rechtsunkundigen Dritten vertreten bei der abmahnenden Kanzlei zu melden, in der Hoffnung, eine Einigung selbst zu erzielen. Es besteht hierbei die große Gefahr, dass Sie sich - ohne es zu merken - in ein Gespräch verwickeln lassen, in dem Sie sachverhaltsbezogene Äußerungen tätigen, die Ihr Gesprächspartner gegen Sie verwenden könnte.

Angesichts der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollen Sie umgehend reagieren. Keinesfalls darf das Schreiben als bloße "Abzocke" oder "unbeachtliche Massenabmahnung" ignoriert werden. Bei fruchtlosem Fristablauf droht die gerichtliche Geltendmachung der bezeichneten Ansprüche im Wege einer einstweiligen Verfügung. Dieses Verfahren bringt erhebliche Kosten mit sich. Häufig lassen sich aber bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden.

Um eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition nicht aufzugeben sollte die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterzeichnet werden. Andernfalls werden die von der Gegenseite behaupteten Ansprüche vollumfänglich anerkannt. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 UrhG. In der verwendeten Fassung geht die Unterlassungserklärung allerdings weit darüber hinaus

Zum Schutz Ihrer Rechte lässt sich oftmals eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Diesselhorst Bente von Lojewski erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

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