Hilfe bei Abmahnung Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte - DigiRights Administration GmbH - "Chris Brown & Benny Benassi - Beautiful People"

Geschrieben von  RAin Albina Bechthold Mittwoch, den 10. August 2011 um 13:04 Uhr

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner geht seit geraumer Zeit im Auftrag der DigiRights Administration GmbH gegen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Tonaufnahmen vor. Zu diesem Zweck versendet die Kanzlei Abmahnungen, in denen von den betroffenen Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer Pauschale von EUR 390 gefordert wird.


Unter anderem beobachten wir Abmahnungen, die die unerlaubte Verwertung der geschützten Tonaufnahme

"Chris Brown & Benny Benassi - Beautiful People"


zum Gegenstand haben. Ohne die erforderliche Zustimmung der DigiRights Administration GmbH soll eine entsprechende Datei in einem Filesharing-Netzwerk heruntergeladen und dadurch anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein.

In rechtlicher Hinsicht sind dabei verschiedene Punkte zu beachten: Im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung besteht zwar ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers. Die von den Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälten vorgelegte Erklärung geht nach unserer Auffassung über diesen gesetzlichen Anspruch hinaus und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Von einer Unterzeichnung raten wir daher dringend ab. Hier bietet sich unter Umständen eine modifizierte Unterlassungserklärung an. Schadensersatz kann zudem nur vom Täter der Urheberrechtsverletzung verlangt werden. Hat der Anschlussinhaber also den Download nicht selbst vorgenommen, läuft dieser Anspruch leer. Schließlich kann auch die Höhe der Anwaltskosten diskutiert werden. §97a Abs.2 UrhG sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Begrenzung der Abmahnkosten auf EUR 100 vor. Geht es um den Download eines Einzeltitels, kommt die Anwendung dieser Vorschrift unseres Erachtens grundsätzlich in Betracht.

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke von der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner erhalten haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.
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