Die Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.
In rechtlicher Hinsicht ist Folgendes zu beachten: Schadensersatzansprüche können nur gegen den Täter einer Urheberrechtsverletzung geltend gemacht werden. Hat der Anschlussinhaber den Download nicht selbst vorgenommen, kommt grundsätzlich ein Anspruch auf Unterlassung und Aufwendungsersatz (sprich Anwaltskosten) in Betracht. Dies gilt aber nur, soweit dem Anschlussinhaber tatsächlich selbst eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann, etwa mangelnde Sicherung eines WLAN-Netzwerks. Welche Ansprüche im Einzelnen bestehen, kann ein mit Abmahnungen wegen unerlaubten Downloads vertrauter Rechtsanwalt für Sie prüfen.
Keinesfalls sollten Sie ohne vorherige Prüfung die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen oder eine (Teil-)Zahlung an die Gegenseite leisten.
Haben auch Sie eine Abmahnung der Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte erhalten? Als Betroffener können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung mit Abmahnungen wegen illegalen Downloads und helfen auch Ihnen gerne weiter.

