Aus dieser Rechtsverletzung machen die AWP Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend.
Zur einvernehmlichen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit wird die Zahlung eines pauschalen Betrages von EUR 450 gefordert. Davon umfasst sind Schadensersatz und angefallene Rechtsanwaltskosten.
Daneben werden die abgemahnten Anschlussinhaber aufgefordert, binnen einer kurzen Frist die beigelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet zurückzusenden.
Angesichts der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollten Sie umgehend reagieren. Keinesfalls darf das Schreiben als bloße "Abzocke" oder "unbeachtliche Massenabmahnung" ignoriert werden. Bei fruchtlosem Fristablauf droht die gerichtliche Geltendmachung der bezeichneten Ansprüche im Wege einer einstweiligen Verfügung. Dieses Verfahren bringt erhebliche Kosten mit sich. Häufig lassen sich aber bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden.
Um eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition nicht aufzugeben, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterzeichnet werden. Andernfalls werden die von der Gegenseite behaupteten Ansprüche vollumfänglich anerkannt. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 UrhG. In der verwendeten Fassung geht die Unterlassungserklärung allerdings nach unserer Rechtsauffassung darüber hinaus. Zum Schutz Ihrer Rechte lässt sich oftmals eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der APW Rechtsanwälte erhalten haben, sollten Sie umgehend reagieren. Gerne stehen wir Ihnen dabei mit unserer umfangreichen Erfahrung auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen zur Seite.

