Kurios: Rechtsanwältin Kruse fordert Vergleichsbetrag über EUR 980 von der Anwältin eines Abgemahnten

Geschrieben von  RA Jorma Hein Montag, den 02. Mai 2011 um 08:25 Uhr

In einem Schreiben der Anwaltskanzlei Kruse, das unsere Kanzlei am heutigen Montagmorgen erreicht hat, fordert Rechtsanwältin Doreen Kruse die Überweisung des Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 980 - allerdings nicht von dem ursprünglich abgemahnten Anschlussinhaber, sondern unserer Rechtsanwältin Albina Bechthold. An diese ist das Schreiben im Rahmen des außergerichtlichen Schriftverkehrs adressiert. Sollte unsere Kollegin nicht bereit sein, diesen Vergleichsvorschlag anzunehmen, will Frau Kruse ihrer Mandantschaft raten, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Diesem Schritt sehen wir mit einiger Gelassenheit entgegen. Vermutlich sind hier schlicht einige Textbausteine durcheinander geraten.


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