Hilfe bei Abmahnung Amann Rechtsanwälte - Andreas Paul und Michael Litzka - "Mike Nero - Believe"

Geschrieben von  RAin Albina Bechthold Montag, den 04. April 2011 um 09:35 Uhr

Die Amann Rechtsanwälte aus Darmstadt sprechen für Andreas Paul und Michael Litzka Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen aus. Gegenstand ist die unerlaubte Verwertung des geschützten Musikwerkes

"Mike Nero - Believe".

Über den Anschluss der Betroffenen soll der Titel in einem Filesharing-Netzwerk heruntergeladen und dadurch wiederum anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein. Aus dieser Rechtsverletzung machen die Amann Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend.

Die zur pauschalen Abgeltung der Zahlungsansprüche geforderte Summe beträgt EUR 450. Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung liegt den Abmahnschreiben bei.

Wenngleich die Kanzlei Amann im Bereich der Filesharing-Abmahnungen bisher nicht in Erscheinung getreten ist, dürften die Darmstädter Rechtsanwälte mit der Materie vertraut sein: der Namensgeber Pascal C. Amann war bereits in der einschlägig bekannten Kanzlei Kornmeier & Partner beschäftigt sowie an der Gründung der heute unter Bindhardt Fiedler Zerbe firmierenden Lindener Sozietät beteiligt, die insbesondere Abmahnungen für Bushido ausspricht. Auffällig ist, dass die Amann Rechtsanwälte und die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe in ihrem Briefkopf ein identisches Logo führen.

Bevor die bezeichneten Ansprüche vorschnell erfüllt werden ist zu prüfen, ob eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit des abgemahnten Anschlussinhabers überhaupt in Betracht kommt. Richtig ist insoweit, dass der Anschlussinhaber unter Umständen auch für rechtsverletzendes Verhalten Dritter in Anspruch genommen werden kann. Diese sogenannte Störerhaftung setzt allerdings die Verletzung einzelfallabhängiger Sorgfaltspflichten voraus und ist, wie auch der BGH feststellte, lediglich auf Unterlassung, nicht aber auf Schadensersatz gerichtet.

Aus anwaltlicher Sicht ist vor der vorschnellen Unterzeichnung der beigelegten Unterlassungserklärung abzuraten. Damit verbunden ist regelmäßig die Anerkennung der bezeichneten Rechtsverletzung und der geltend gemachten Ersatzansprüche. Viele Gerichte werten entsprechende Erklärung als Schuldanerkenntnis. Der im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung bestehende Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers kann auch durch inhaltlich abgeänderte, wirksame Unterlassungserklärung erfüllt werden, bei deren Erstellung Sie kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Amann Rechtsanwälte erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

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